Zweirad Klassen
Nachfolgend möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über die Zweirad Ausbildungsklassen in unserer Fahrschule, inkl. vieler Informationen über Mindestalter sowie Ausbildung und Prüfung geben.
MOFA
> einspurige, Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit maximal 25 km/h bbH, Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig)
> Zweirädrige (EU-Klasse L1e-B) und dreirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klassen L2e-P und L2e-U) mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).
> Eine zweite Person darf nur mitgenommen werden, wenn das Merkmal „Zweisitzigkeit“ in die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs eingetragen ist.
> Mindestalter: 15 Jahre
> Vorbesitz: -
> Eingeschlossene Klassen: -
> Ausbildung: Theorie und Praxis
> Prüfung: Theorieprüfung
KLASSE AM
> bbH max. 45 km/
> Hubraum - Verbrennungsmotor max. 50 cm³ - Dieselmotor max. 500 cm³
a) Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge
(EU-Klasse L1e-B)8
ohne Beiwagen; Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW.
b) Dreirädrige Kleinkrafträder
(EU-Klasse L2e)8
Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW; Leermasse max. 270 kg.
c) Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
(EU-Klasse L6e)8
Sitzplätze max. 2; Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 6 kW (4 kW bei Quads); Leermasse max. 425 kg.
> Mindestalter: 15 Jahre
> Vorbesitz: -
> Eingeschlossene Klassen: -
> Ausbildung: Theorie und Praxis
> Prüfung: Theoretisch + Praktisch
KLASSE A1
> Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
> Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.
> Mindestalter: 16 Jahre
> Vorbesitz: -
> Eingeschlossene Klassen: AM
> Ausbildung: Theorie und Praxis
> Prüfung: Theoretisch + Praktisch
KLASSE A2
> Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW
> Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg, die nicht von einem Krad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
> Mindestalter: 18 Jahre
> Vorbesitz: -
> Eingeschlossene Klassen: A1, AM
> Ausbildung: Theorie und Praxis
> Prüfung: Theoretisch + Praktisch; bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 entfällt die theoretische Prüfung (nur Praxis)
KLASSE A
> Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h
> Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
> Mindestalter a): 24 bzw. 20 Jahre bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2 (Dreiräder 21 Jahre)
> Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
> Ausbildung: Theorie und Praxis
> Prüfung: Theoretisch + Praktisch; bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 entfällt die theoretische Prüfung (nur Praxis)