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Zweirad Klassen

Nachfolgend möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über die Zweirad Ausbildungsklassen in unserer Fahrschule, inkl. vieler Informationen über Mindestalter sowie Ausbildung und Prüfung geben.

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MOFA

> einspurige, Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit maximal 25 km/h bbH, Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig)

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> Zweirädrige (EU-Klasse L1e-B) und dreirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klassen L2e-P und L2e-U) mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).

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> Eine zweite Person darf nur mitgenommen werden, wenn das Merkmal „Zweisitzigkeit“ in die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs eingetragen ist.

 

> Mindestalter: 15 Jahre

> Vorbesitz: -

> Eingeschlossene Klassen: -
> Ausbildung:  Theorie und Praxis

> Prüfung:  Theorieprüfung

KLASSE AM

> bbH max. 45 km/

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> Hubraum - Verbrennungsmotor max. 50 cm³ - Dieselmotor max. 500 cm³

 

a) Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge
(EU-Klasse L1e-B)8
ohne Beiwagen; Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW.

 

b) Dreirädrige Kleinkrafträder
(EU-Klasse L2e)8
Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW; Leermasse max. 270 kg.

 

c) Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
(EU-Klasse L6e)8
Sitzplätze max. 2; Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 6 kW (4 kW bei Quads); Leermasse max. 425 kg.

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> Mindestalter: 15 Jahre

> Vorbesitz: -

> Eingeschlossene Klassen: -

> Ausbildung: Theorie und Praxis

> Prüfung: Theoretisch + Praktisch

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KLASSE A1

> Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.

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> Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.

 

> Mindestalter: 16 Jahre

> Vorbesitz: -

> Eingeschlossene Klassen: AM
> Ausbildung:  Theorie und Praxis

> Prüfung:  Theoretisch + Praktisch

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KLASSE A2

> Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW

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> Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg, die nicht von einem Krad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

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> Mindestalter: 18 Jahre

> Vorbesitz: -

> Eingeschlossene Klassen: A1, AM

> Ausbildung: Theorie und Praxis

> Prüfung: Theoretisch + Praktisch; bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 entfällt die theoretische Prüfung (nur Praxis)

KLASSE A

> Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h

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> Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW

 

> Mindestalter a): 24 bzw. 20 Jahre bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2 (Dreiräder 21 Jahre)

> Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM

> Ausbildung: Theorie und Praxis

> Prüfung: Theoretisch + Praktisch; bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 entfällt die theoretische Prüfung (nur Praxis)

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