Land- und Forstwirtschaft
Nachfolgend möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über die Traktor Ausbildungsklassen in unserer Fahrschule, inkl. vieler Informationen über Mindestalter sowie Ausbildung und Prüfung geben.
KLASSE L
> Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden
> mit einer bbH von max. 40 km/h
> auch mit Anhänger (dann max. 25 km/h)
> selbstfahrende Arbeits- und/oder Futtermischwagen
> Stapler und andere Flurförderzeuge
> mit einer bbH von max. 25 km/h
> auch mit Anhänger
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> Mindestalter: 16 Jahre
> Vorbesitz: -
> Eingeschlossene Klassen: -
> Ausbildung: Theorie
> Prüfung: Theorie
KLASSE T
> Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden
mit einer bbH von max. 60 km/h
> Selbstfahrende Arbeits- und/oder Futtermischwagen
> mit einer bbH von max. 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden. Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.
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> Mindestalter: 16 (bis bbH 40km/h), 18 (bis bbH 60km/h)
> Vorbesitz:
> Eingeschlossene Klassen: AM, L
> Ausbildung: Theorie und Praxis
> Prüfung: Theoretisch + Praktisch