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Land- und Forstwirtschaft

Nachfolgend möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über die Traktor Ausbildungsklassen in unserer Fahrschule, inkl. vieler Informationen über Mindestalter sowie Ausbildung und Prüfung geben.

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KLASSE L

> Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden

> mit einer bbH von max. 40 km/h

> auch mit Anhänger (dann max. 25 km/h)
 

> selbstfahrende Arbeits- und/oder Futtermischwagen

> Stapler und andere Flurförderzeuge

> mit einer bbH  von max. 25 km/h

> auch mit Anhänger

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> Mindestalter: 16 Jahre

> Vorbesitz: -

> Eingeschlossene Klassen: -

> Ausbildung: Theorie

> Prüfung: Theorie

KLASSE T

> Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden

 mit einer bbH von max. 60 km/h
 

> Selbstfahrende Arbeits- und/oder Futtermischwagen

> mit einer bbH von max. 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden. Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.

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> Mindestalter: 16 (bis bbH 40km/h), 18 (bis bbH 60km/h)

> Vorbesitz

> Eingeschlossene Klassen: AM, L

> Ausbildung: Theorie und Praxis

> Prüfung: Theoretisch + Praktisch

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